Wie die Wirtschaftswoche berichtet können Bausparer nach einem anbieterfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wieder Hoffnung haben, dass nicht alle Kündigungen durch die Kassen rechtens sind. Hintergrund: Seit 2015 haben Anbieter massenweise (mehr als 250.000) Verträge gekündigt, da die Kunden nur sparen, aber nicht bauen wollten. In der derzeitigen Niedrigzinsphase haben sich Altverträge mit vereinbarten Festzinsen, die im Verglich zu aktuell üblichen Marktzinsen hoch ausfielen, für die Anbieter zu Verlustbringern gemausert. Das oberste Zivilgericht in Deutschland urteilte im Februar dieses Jahres, dass die massenhaften Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen nicht unrechtmäßig sind. Doch Verbraucherschützer geben sich damit nicht zufrieden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert dazu, dass dieses Urteil nicht pauschal für alle Altverträge gelte. Es ist sogar möglich, dass bereits ausgesprochene Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgenommen werden müssen. Grundsätzlich sei das Urteil nur für einen pauschalen Anwendungsbereich gültig, nicht aber für Verträge mit bestimmten Zusatzklauseln – z. B. bei Bonusverträgen.