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Versicherungen

Hoffnung für Bausparer nach BGH-Urteil

Hoffnung für Bausparer nach BGH-Urteil

Wie die Wirtschaftswoche berichtet können Bausparer nach einem anbieterfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wieder Hoffnung haben, dass nicht alle Kündigungen durch die Kassen rechtens sind. Hintergrund: Seit 2015 haben Anbieter massenweise (mehr als 250.000) Verträge gekündigt, da die Kunden nur sparen, aber nicht bauen wollten. In der derzeitigen Niedrigzinsphase haben sich Altverträge mit vereinbarten Festzinsen, die im Verglich zu aktuell üblichen Marktzinsen hoch ausfielen, für die Anbieter zu Verlustbringern gemausert. Das oberste Zivilgericht in Deutschland urteilte im Februar dieses Jahres, dass die massenhaften Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen nicht unrechtmäßig sind. Doch Verbraucherschützer geben sich damit nicht zufrieden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert dazu, dass dieses Urteil nicht pauschal für alle Altverträge gelte. Es ist sogar möglich, dass bereits ausgesprochene Kündigungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgenommen werden müssen. Grundsätzlich sei das Urteil nur für einen pauschalen Anwendungsbereich gültig, nicht aber für Verträge mit bestimmten Zusatzklauseln – z. B. bei Bonusverträgen.

Klassische Lebensversicherung: Renditesituation viel schlimmer als bisher befürchtet

Klassische Lebensversicherung: Renditesituation viel schlimmer als bisher befürchtet

Gerade im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen wurde ja schon in den letzten Jahren immer mehr bekannt, dass sich die Überschussbeteiligungen nicht wie propagiert entwickeln und Anleger meist nur sehr viel geringere Renditen bekommen als noch bei dem Verkauf der Versicherungen angepriesen. Dass die klassische Lebensversicherung sich aber vor allem für den Anbieter lohnt und dem Versicherten auch bei alten Verträgen sehr viel weniger bringt als bisher geglaubt, hat jetzt eine Untersuchung der Stiftung Warentest ans Tageslicht befördert (siehe auch Originalartikel ). Aufgrund der teils hohen Renditeversprechen, die später nicht zutreffen, könnte es für viele im Alter eng werden – besonders dann, wenn die Lebensversicherung einen merklichen Teil der Altersvorsorge abbilden sollte.