Die Zinsen in Europa sind derzeit auf einem Rekord-Niedrigstand. Laut einem Artikel der Morgenpost sollten Eigentümer bzw. angehende Eigentümer von Immobilien diese Situation für den Abschluss eines günstigen Finanzierungsvertrages nutzen. Es sollte jedoch angesichts einer unklaren zukünftigen Entwicklung der Zinsen darauf geachtet werden, eine möglichst langfristige Zinsbindung mit dem Darlehensgeber zu vereinbaren. Niemand kann heute vorhersagen, wann eine mögliche Zinswende eintreten wird. Die Morgenpost nennt für die möglichen Folgen ein Beispiel: Bei einem Kredit in Höhe von 200.000 € würde die Erhöhung des Zinses um ein Prozent eine Mehrbelastung des Kreditnehmers von gut 2.000 € jährlich bedeuten. Umso wichtiger sei also darauf zu achten, welche Zinsbindung beim Abschluss eines neuen Vertrages bzw. bei der Vereinbarung von neuen Konditionen eingegangen wird.
Zusammenhang von Zinssatz, Tilgung und Zinsbindung erklärt vom Fachmann
Andreas Schrobback aus Berlin ist ein seit vielen Jahren erfolgreich am deutschen Immobilienmarkt tätiger Kapitalanlagespezialist. Er kennt die Situation am Immobilien- und Zinsmarkt sehr genau. Fachleute wissen, dass eine zukünftige Entwicklung an den Finanzmärkten niemals vorhergesagt werden kann, auch wenn bestimmte Indikatoren auf eine Tendenz deuten. Hinzu kommt, dass je weiter in die Zukunft geschaut werden soll, die Prognose umso unsicherer wird, denn die möglichen Einflussfaktoren werden zahlreicher. Die Zinsen für Kredite und Immobilienfinanzierungen verharren schon seit längerer Zeit auf sehr niedrigem Niveau – daher sollten Immobilieninteressenten und Anschlussfinanzierungswillige nicht mehr Zeit als notwendig verstreichen lassen. Sind die Umgebungsvariablen stimmig und die richtige Immobilie zu einem adäquaten Kaufpreis gefunden, sollte eine Immobilienfinanzierung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die Kreditinstitute sind heute mehr als früher verpflichtet, darauf zu achten, ob die eingegangenen Verbindlichkeiten vom Kreditnehmer auch wirklich geschultert werden können. Nichtsdestotrotz sollte der Kreditnehmer sich generell natürlich gut überlegen, ob die einmal eingegangenen Verpflichtungen langfristig bedient werden können. Dabei sollte immer auch daran gedacht werden, ein gewisses Liquiditätspolster zu bewahren. Damit die Finanzierung möglichst günstig wird, empfehlen viele Fachleute aktuell, eine möglichst lange Zinsbindung mit der Bank zu vereinbaren. Der vereinbarte Zinssatz gilt dann für die vereinbarten Jahre und bildet zusammen mit der regelmäßigen Tilgungsleistung die Basis für die regelmäßig wiederkehrenden Gesamtkosten des Kredites. Es gibt Sonderformen, wo erst am Ende eine Tilgung erbracht wird oder Sondertilgungen möglich sind. Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, möglichst keine variablen Zinsen zu vereinbaren, weil dann die Kostenbelastung sehr stark schwanken kann – z. B. wenn sich die Zinsen am Markt erhöhen. Eine solche Vereinbarung eignet sich höchstens noch für Kreditnehmer, welche in der Lage sind, höhere Zinskosten oder die verbleibende Tilgungsleistung schnell und problemlos bedienen zu können.
Die 10-Jahres-Klausel
Was der Kreditnehmer unbedingt wissen sollte: Wird für ein Immobiliendarlehen eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren vereinbart, so gilt diese Bindung zunächst für beide Parteien. Der Kreditnehmer kann jedoch nach zehn Jahren unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen. Die Bank hingegen ist an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Dies unterstreicht also die Empfehlung nach der Vereinbarung einer möglichst langen Zinsbindung angesichts der derzeitigen Zinssituation.
Bild© Eisenhans - Fotolia.com