Das Justizministerium prüft laut einem Bericht der Immobilien-Zeitung derzeit, ob Makler in Zukunft vom Verkäufer der Immobilie bezahlt werden müssen. Die Branche kann sich somit ggf. auf eine Veränderung des Geschäftsmodells einstellen. Die Partei der Grünen hatte zuletzt die Forderung verlautbart, dass die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips beim Kauf von Immobilien sinnvoll wäre. Diskussionspunkt ist auch eine eventuelle Einführung einer Deckelung von Maklerprovisionen. Kommt die Regelung des Bestellerprinzips, müssten nun auch bei Verkäufen die Verkäufer die Maklercourtage zahlen, so wie nach einer Neuregelung die Vermieter bei der Vermietung von Wohnraum. Hierzu meinte Justizministerin Katarina Barley (SPD), dass "die Einführung dieses Bestellerprinzips ein wichtiger Schritt war, um Mieter spürbar zu entlasten". Das Ministerium prüft nun daher auch die Anwendung des Prinzips für Immobilienverkäufer.
Wie hoch ist die Maklergebühr bei einem Immobilien-Verkauf?
Beim Verkauf von Immobilien ist es derzeit gängige Praxis, dass die Maklerkosten je zur Hälfte vom Verkäufer und vom Käufer getragen werden – jeweils 3,57 %. Diese Höhe und Regelung kann allerdings je nach Bundesland unterschiedlich sein, so werden üblicherweise in den Bundesländern Hamburg (6,25 %), Bremen und Hessen (5,95 %) und Berlin / Brandenburg (7,14 %) die Maklerkosten eher vom Erwerber getragen. Beispiele für ein Bestellerprinzip wie nun gefordert, gibt es schon in einigen europäischen Ländern. Eine weitere Forderung der Grünen ist die Deckelung der Gebühren auf 2 % inklusive der Mehrwertsteuer. In Deutschland lägen die Gebühren weit über dem Durchschnitt in Europa, so die Begründung hierzu. Das Ministerium indes prüft derzeit die geforderten Regelungen, was wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Unterstützt werden die Forderungen von der IG Bau, welche die Vorteile insbesondere in einer Minderung der Nebenkosten für Käufer (z. B. für Familien) sieht. Die Maklerbranche selbst allerdings sieht das anders und viel kritischer. Die Makler argumentieren, dass bei einer Umsetzung des Bestellerprinzips die Verkaufspreise für die Immobilie im Vorfeld durch die Käufer entsprechend erhöht werden, damit der Makler bezahlt werden kann. Damit – so die Makler – würden die Käufer mehr belastet, denn durch den höheren Kaufpreis würde dann auch mehr Grunderwerbsteuer fällig. Der Gesetzgeber freilich würde davon profitieren.
IVD: Reform der Grunderwerbsteuer ist notwendig
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist dafür, erst einmal die Grunderwerbsteuer in Deutschland zu reformieren. Um Wohneigentum zu fördern und Käufer zu entlasten, könne die Steuer entsprechend gesenkt werden – sie sei nämlich der Preistreiber und nicht etwa die Maklerkosten. Bis zum Jahr 2006 lag der Steuersatz bundesweit noch bei 3,5 % - heute liegt sie bereits bei 6,5 %. Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion - Jan-Marco Luczak – ist ebenfalls dafür, zunächst die Grunderwerbsteuer zu senken resp. die Freibeträge zu erhöhen. Zudem müsste man sich erst genau anschauen, ob die Einführung des Bestellerprinzips das richtige Instrument sei.
Marktregelung bevorzugt
Der IVD argumentiert außerdem, dass man hierzulande nicht bedenke, dass es in den Nachbarländern erfolgsabhängige Maklerbezahlungen gäbe. In Deutschland hätten sich die Regelungen hingegen seit über 50 Jahren nicht geändert. Zum Vergleich der Grünen mit anderen Nationen sagt der IVD auch, dass man in einem Vergleich mit 15 europäischen Ländern kein Bestellerprinzip finde (außer in Irland, wo die Provision gesetzlich reguliert ist), sondern dass der Markt regelt, wer den Makler letztendlich bezahlt. Das wäre auch hierzulande möglich.
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