Nach einem aktuellen Artikel von cash-online erwarten Marktteilnehmer eine Marktbereinigung durch die Umsetzung der Anforderungen an die Beraterqualifikation im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR). Die gesetzte Übergangsfrist für Berater ohne Erlaubnis ist zum 21.03.2017 ausgelaufen. Somit müssen sich aktuell nun alle Berater, die nur gelegentliche Immobilienfinanzierungs-Vermittlungen durchgeführt haben und keine entsprechenden Qualifikationen vorweisen können, aus dem Markt verabschieden. Dies führt zwar zu einer höheren Professionalität im Kreditmarkt, doch die neuen Regelungen bringen auch größere Veränderungen mit sich. So erwarten viele Fachleute, dass der klassische Einzelvermittler zukünftig dem weiter steigenden Marktdruck nicht mehr standhalten kann und sich mehr und mehr Beratungsgesellschaften bilden werden, welche Immobilienfinanzierungen vermitteln können.
Allgemein wird von einem guten Geschäftspotenzial ausgegangen
Der Markt für Finanzierungen bietet wohl auch zukünftig ein gutes Vermittlungspotenzial. So zeigte sich beispielsweise Jörg Haffner – Geschäftsführer beim Lübecker Maklerpool Qualitypool – davon überzeugt, dass trotz der Neuregelungen der Vermittlungsmarkt auch weiterhin wachsen wird. Viele Dienstleister in diesem Bereich haben sich zudem bereits darauf eingestellt, ihre Vermittler entsprechend bei der Erfüllung der neuen Anforderung zu unterstützen. Auch Thomas Hein, Leiter des Partnervertriebs bei der ING-DiBa, erwartet weitere strukturelle Entwicklungen in der Bankenlandschaft, die den Beratern entgegenkommen. Ein weiter wachsender Vermittlermarkt liegt auch darin begründet, dass sich viele Banken aus verschiedenen Regionen zurückziehen, der Beratungsbedarf bei den Kunden aber weiterhin vorhanden ist. Dabei werden angesichts zunehmender Digitalisierung und ggf. weiterer Regulierungsmaßnahmen die Anforderungen an die entsprechenden Vermittler jedoch auch weiter steigen.
Andreas Schrobback: Immobilienfinanzierungen bedürfen ausreichender Wissensbasis
Die Einführung der WIKR hat in den letzten Monaten für einigen Wirbel auf dem Kreditmarkt gesorgt. Die erwartete Marktbereinigung bei den Vermittlern stellt nur eine der Auswirkungen der neuen Regelungen dar. Heiß diskutiert wurde zuletzt auch, ob durch eine Verschärfung der Vergaberichtlinien junge Familien oder ältere Kreditinteressenten benachteiligt würden. Das Thema an sich ist somit sehr komplex. Der Berliner Andreas Schrobback ist seit vielen Jahren auf dem deutschen Immobilienmarkt aktiv und ist Spezialist für Kapitalanlagen in Immobilien. Grundsätzlich erfordern Immobilienfinanzierungen für jeden Kreditinteressenten eine möglichst hohe Wissensbasis, um spätere Nachteile zu vermeiden. Eine Zunahme an Professionalität bei den Vermittlungen begrüßt Herr Schrobback ausdrücklich. Nicht jeder Finanzierungsinteressent verfügt über ausreichende Kenntnisse, um einen individuell passenden Finanzierungsplan erstellen und angebotene Konditionen beurteilen zu können. Zudem sind Vergleiche oftmals sehr aufwändig, da viele Einzelheiten berücksichtigt werden müssen. Für die optimale Beratung seines Kunden ist es unbedingte Voraussetzung, dass ein Vermittler über eine breite Marktübersicht, genaueste Kenntnisse über aktuelle Regulierungen und einen ganzheitlichen Überblick über die individuelle Situation des Antragstellers verfügt. Ist er nicht ungebunden, kann dies schon ein Nachteil für den Kunden sein. Die neuen Anforderungen legen beispielsweise fest, dass der Kreditvermittler schon beim Erstkontakt darüber aufklären muss, worum es geht, welche Unterlagen genau benötigt werden, ob er eine Provision erhält, ob er gebunden oder ungebunden ist etc. Das alles muss auch genau dokumentiert werden. Der potenzielle Kunde erhält somit ein größeres Maß an Qualität, dass für eine so weitreichende Entscheidung auch sehr wertvoll ist.
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