Nach einem aktuellen Bericht des Focus kehrt die Inflation nach Deutschland zurück. Daten für den Oktober 2016 zeigen einen Anstieg der Inflationsrate auf 0,8 %. Dies ist die höchste Marke seit etwa zwei Jahren und bedeutet für alle Anleger, dass die aktuell erzielbaren Renditen zu prüfen sind. Damit das angelegte Geld nicht an Wert verliert, müssen die Zinsen bzw. die Rendite mindestens über der Inflationsrate liegen. Der Fokus nennt dabei ein Beispiel für einen nicht verzinsten Anlagebetrag: Bei 10.000 Euro auf einem Konto ohne Zinsen würde der Sparer pro Jahr 80 Euro an Wert verlieren, weil der Anlagebetrag um diesen Wert durch die höhere Teuerungsrate gesunken ist. Es ist also ratsam, die derzeitigen Anlagen zu überprüfen. Der Grund für die nun so deutlich gestiegene Inflationsrate liegt vor allem in höheren Mieten und Energiepreisen.
Sparkonten und Tagesgeld eher nicht zur Wertsteigerung geeignet
Wirft man einen Blick auf den Finanzmarkt, so sind vor allem Spar- und kurzfristige Anlagekonten mit extrem niedrigen Zinssätzen zu finden – oftmals nur mit einem marginalen Wert mit voranstehender Null. Ein Online –Check durch Focus online ergab jedoch auch einige wenige Anbieter für Tagesgeld mit einem Zinssatz von 1,0 % oder 1,1 %. Hierbei würde zumindest noch ein kleiner Wertzuwachs anfallen. Allerdings gelten die genannten Zinssätze auch nicht unbegrenzt: So sind sie meist auf nur wenige Monate beschränkt und gelten auch nur für einen bestimmten, maximalen Anlagebetrag. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Guthabenzinsen über dem jeweiligen Pauschbetrag natürlich versteuert werden müssen. Gerade bei Spar- oder Tagesgeldkonten sind jedoch Zinseinnahmen über dem persönlichen Freibetrag nur bei sehr hohen Anlagesummen überhaupt zu erzielen. Das Augenmerk sollte daher vielmehr darauf gerichtet sein, welchen Zinssatz bzw. welche Rendite die gewählte Anlageform abwirft.
Keine Anlageform allein aufgrund von Steuervermeidung präferieren
Viele Anlagefachleute raten Kapitalanlegern, sich nicht nur aus Gründen der Steuervermeidung für eine bestimmte Anlageform zu entscheiden. Der zurzeit geltende Pauschbetrag für Alleinstehende von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Paare macht Zinserträge bis zu diesem Betrag vollkommen abgabenfrei. Erst darüber werden pauschal 25 % Abgeltungssteuer auf Zinserträge sowie Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer fällig. Dabei ist es für Geringverdiener von Vorteil, einen möglicherweise niedrigeren persönlichen Steuersatz (also unter 25 %) vom Finanzamt auf die Kapitalerträge anrechnen zu lassen. Wer höhere Zinserträge generieren möchte, wird dabei nicht um Anlageformen herumkommen, die ein höheres Anlagerisiko beinhalten. Hier sollte sich der Anleger im Vorfeld sehr detailliert informieren.
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