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 Wie cash-online berichtet könnten die umstrittenen Pläne des Finanzministeriums für die kommende Grundsteuerreform nach der Umsetzung dramatische Folgen nach sich ziehen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr wiederholt seine Kritik an Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Gerade für die Menschen in den Ballungsräumen in Deutschland könnten erhebliche finanzielle Nachteile durch die Reform erleiden. Schon jetzt herrschen dort sehr hohe Mietpreise vor – werden die Eigentümer durch höhere Grundsteuern belastet, werden diese Kosten noch auf die Mieten aufgeschlagen. Die FDP votiert daher für das einfach zu berechnende Flächenmodell und argumentiert, dass eine Neuregelung nicht noch durch mehr Bürokratie und durch noch weiter steigende Mieten gerade in den Ballungsgebieten gebrandmarkt werden darf - sonst würde die Regelung zu einer neuen Belastungsprobe für die Bürger. 


Der Hintergrund 


Der Bundesfinanzminister hat am 29.11.2018 die möglichen Modelle für die Reform der Grundsteuerberechnung vorgestellt. Die Neuberechnung wird notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Auflage erteilt hatte. Nach einem Urteil vom 10.04.2018 ist die bisherige Wertermittlung nicht konform mit dem Grundgesetz. Das Bundesfinanzministerium bringt grundsätzlich 2 verschiedene Ansätze für die Neuberechnung ein: 
1. Ein wertabhängiges Berechnungsmodell, welches den realen Wert der Immobilie als Grundlage heranzieht. Hierbei werden die Werte von Grundstück und Gebäuden aufgrund bestimmter Verfahren ermittelt und führen so zu einer realitätsnahen Besteuerung auch im Verhältnis zueinander. Vorteil dieses Modells ist die wertrealistische Belastung von Immobilien mit Steuerabgaben, der Nachteil liegt allerdings in dem bereits geschilderten Problem der wertmäßig sowieso schon teuren Immobilien in Ballungsgebieten. Diese würden schon allein wegen der Lage überproportional mehr belastet durch ein solches Berechnungsmodell. Den Mietern würden so merkliche Mietpreissteigerungen ins Haus stehen. 
2. Ein wertunabhängiges Modell, welches sich an der Flächengröße des Grundstücks orientiert. Die reinen Werte der Immobilien werden dabei größtenteils nicht berücksichtigt, wohl aber ermittelte Flächen von z. B. Grundstücken oder Geschossen. Diese Flächen werden dann je nach Nutzungsart Faktoren angewendet, um so die Grundlage für die Steuerberechnung zu erhalten. Vorteil dieser Methode ist, dass sie relative einfach zu berechnen ist – Nachteil hingegen ist, dass z. B. völlig unterschiedlich bewertete Gebäude mit ähnlichen Flächen de facto ähnliche Steuerbelastungen aufweisen. So kann es dazu kommen, dass eine herrschaftliche Villa im Stadtzentrum mit ähnlich hohen Grundsteuerabgaben belastet wird wie ein Einfamilienhaus im Grünen, sofern die Grundflächen ähnlich sind. 


Wie kann die gerechteste Methode gefunden werden? 


Es bleibt in den Händen der Politik, welche Regelungen letztendlich gefunden werden. Überdurchschnittliche Belastungen von z. B. Mietimmobilien in Ballungsgebieten könnten ggf. auch durch eine Ausgleichskomponente aufgefangen werden. Die Regierung hat im Vorfeld verlauten lassen, dass eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht wünschenswert ist, aber nicht in jedem Fall zu vermeiden ist. Man darf also grundsätzlich gespannt sein, was kommen wird. Bis zum 31.12.2019 muss die neue Berechnungsmethode geregelt sein. Spätestens ab dem Jahr 2025 müssen dann die neuen Bewertungsgrundlagen angesetzt werden. Man kann nur hoffen, dass die sowieso schon teuren Mieten in Großstädten durch eine Neuberechnung nicht noch weiter in die Höhe getrieben werden.

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