Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa, Bürgel oder Infoscore speichern viele Daten von Personen und Unternehmen, um deren Kreditwürdigkeit zu ermitteln. Neben kostenpflichtigen Auskünften zur Bonität z. B. von Unternehmen, die gerne die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden erfahren möchten oder gedruckte Auskünfte z. B. für die Vorlage bei einem Vermieter, regelt das Bundesdatenschutzgesetz (§ 34 BDSG), dass mindestens einmal im Jahr eine kostenfreie Eigenauskunft von den Auskunfteien abgerufen werden kann. Für eine aktuelle Ausgabe der Fachzeitschrift „Finanztest“ haben Tester laut einem n-tv Bericht (siehe auch unter http://www.n-tv.de/16803921) nun Eigenauskünfte bei 5 deutschen Auskunfteien angefordert und bewertet. Die Auswertung ergab nicht unbedingt gute Noten für die Qualität der Eigenauskünfte.
Schufa vorn – aber auch nicht anstandslos
Besonders wichtig war den Testern, dass die angeforderten Eigenauskünfte möglichst verständlich und nachvollziehbar sind. Bei der Schufa war dies der Fall, jedoch ist die Gestaltung nicht sehr anwenderfreundlich: Zu kleine Schrift, unübersichtlich in der Gliederung und im Textaufbau und teils sehr lange Textzeilen fielen den Testern auf. Immerhin waren alle wichtigen Informationen enthalten, was bei den anderen Testkandidaten leider nicht der Fall war. Besonders spärliche Informationen hat beispielsweise die Auskunftei Deltavista auf ihren 1-seitigen Eigenauskünften – lediglich Adresse, Geburtsdatum, Herkunft der Daten und den Score-Wert kann der Auskunftssuchende hier über sich selbst erfahren. Dies hat beim Finanztest-Ranking dann auch den letzten Platz für Deltavista eingebracht. Bei Infoscore Consumer Data werden – wie bei Deltavista auch – lediglich Negativmerkmale gespeichert, also z. B. Zahlungsverzüge oder Insolvenzen. Bei Infoscore gibt es zumindest jedoch ein Infoblatt mit wichtigen Informationen zusätzlich.
Welche Informationen sollten enthalten sein?
Folgende Informationen sollten in den Eigenauskünften mindestens enthalten sein: Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse und frühere Anschriften, gesammelte Daten der Auskunft (z. B. über Girokonten, Kreditkarten, Zahlungsverzüge, Kredite, Telekommunikationsverträge etc.), die Speicherdauer und ggf. die Branchen, mit denen die Auskunftei zusammenarbeitet. Bei 3 der Anbieter – Bürgel, Deltavista und Boniversum – waren keinerlei Brancheninformationen enthalten. Ist ein Eintrag nach Ansicht des Auskunftssuchenden nicht gerechtfertigt, kann dies über die Kommunikation mit der betreffenden Auskunftei geklärt und ggf. korrigiert werden. Hierzu genügt in der Regel ein formloses Schreiben – die Eigenauskunft sollte deshalb auch eine Kontaktadresse beinhalten, an die man sich bei Problemen wenden kann. Auch diese Vorgabe wurde von den meisten Auskunfteien nicht erfüllt – lediglich bei der Schufa war klar ersichtlich, wohin man sich wenden kann.
Welche Daten finden Einfluss bei der Bonitätsbewertung?
Genaue Angaben zur Berechnung des sog. Score (Bonitätsbewertung) behalten sich viele Auskunfteien als eine Art Betriebsgeheimnis vor. Sicher ist, dass sehr viele Details bei der Berechnung Einfluss finden – also z. B. Alter, Wohnort, Straße, Beruf, Familienstand, Zahlungsverlauf, Erfahrungen im Kreditgeschäft etc. Bei Infoscore und Deltavista gehen wohl nur Name, Anschrift und Alter in die Bewertung ein. Meist ist der Score je nach Branche unterschiedlich – so kann ein zuverlässiger Kunde der Versicherungsbranche bei der Telekommunikation trotzdem schlechter dastehen. Für den Auskunftssuchenden wäre es also wichtig, wann wer welche Information an die Auskunftei gemeldet hat, um die Einflüsse sichtbar zu machen. Auch hier erfüllt nur die Schufa diese Vorgabe – so kann bei den anderen Auskunfteien vom Auskunftssuchenden nicht nachvollzogen werden, welche Informationen überhaupt eingegangen sind.
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