Erfahrungen & Bewertungen zu AS Unternehmensgruppe

Ein aktueller Artikel der Zeitschrift „Bellevue“ beschäftigt sich mit denkmalgeschützten Immobilien. Die Investition in solche Immobilien kann für Kapitalanleger äußerst interessant sein, wenn einige wichtige Dinge beachtet werden. Hier fallen neben den Mieterträgen insbesondere die steuerlichen Abschreibungen ins Gewicht, mit deren Hilfe sich gerade bei Investoren mit hoher Steuerlast ein ganz erhebliches Renditeplus ergeben kann. Die Renovierungskosten für solche Gebäude können nämlich über viele Jahre hinweg steuerlich in Anrechnung gebracht werden. Andreas Schrobback ist Immobilien- und Kapitalanlagefachmann und kennt sich mit denkmalgeschützten Wohnimmobilien sehr gut aus, da er über seine AS Unternehmensgruppe auch viele denkmalgeschützte Immobilien für seine Kunden im Portfolio hat. So wie die Bellevue erläutert, bestätigt er, dass es einige Dinge zu beachten gilt, damit aus der geplanten, attraktiven Kapitalanlage auch wirklich ein Erfolg wird.


Was genau versteht man unter Denkmalimmobilien?


Denkmalimmobilien sind historische Objekte wie z. B. Herrenhäuser oder Schlösser und vor allem auch architektonisch erhaltenswerte Bauten aus bestimmen Epochen. Diese stehen unter Denkmalschutz, womit bestimmte Auflagen und Verpflichtungen per Gesetz verbunden sind. Hierzu gelten unterschiedliche, landeseigene Regelungen. Der Erwerb einer solchen Immobilie sollte gut überdacht werden, denn neben den Vorteilen wie den erwähnten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten oder auch der Einzigartigkeit des Objektes müssen unter Umständen sehr strenge, kostspielige Auflagen vom Amt für Denkmalschutz erfüllt werden. Nicht selten lauern hier mitunter Kostenfallen, die nur erfahrene Immobilienfachleute bereits vor Beginn des Erwerbsprozesses einschätzen können. 


Wie kann in Denkmalimmobilien investiert werden?


Wer den Erwerb als reines Investment betrachtet, hat die Möglichkeit bis zu 100 % der anerkannten Modernisierungskosten über 12 Jahre hinweg als Werbungskosten geltend zu machen. Hinzu kommt die Abschreibung des Kaufpreises für die Altbausubstanz. Wer selbst in dem erworbenen Objekt wohnt, kann zudem noch über 10 Jahre je 9 % der Sanierungskosten in Anrechnung bringen lassen – hierbei entfällt dann jedoch die Möglichkeit, eine Abschreibung auf die Altbausubstanz einzubringen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, solch ein Projekt nur mit Hilfe von Fachleuten anzugehen, da es viele Punkte zu beachten gilt und dafür ein recht umfassendes Know-how notwendig ist, beispielsweise bei der Modernisierung und Umgestaltung, bei der Bewertung der Bausubstanz, der energetischen Sanierung und mögliche Förderungen, der Kalkulation und der Rendite- bzw. Vermietbarkeitseinschätzung. Üblich bei Denkmalimmobilien ist ein vergleichsweise hoher Erwerbspreis für den Altbau und die hohen Kosten für eine Entkernung und Wiederaufbau mit moderner Ausstattung, die aber dann durch die hohen Steuervorteile (durchschnittlich fließen 40 % des ursprünglichen Kaufpreises durch die Vorteile zurück) letztlich zu einem sehr attraktiven Investment führen können.


Andreas Schrobback (AS) Unternehmensgruppe seit Jahren erfolgreich in dem Segment aktiv

Seit mehr als 14 Jahren ist der Immobilien- und Kapitalanlagefachmann Andreas Schrobback am deutschen Immobilienmarkt - mit Schwerpunkten in Berlin und Leipzig - aktiv. Seine Unternehmensgruppe legt dabei ein besonderes Augenmerk auf denkmalgeschützte Wohnimmobilien, für die immer wieder neue Projekt im Portfolio ergänzt werden. Die von seiner Unternehmensgruppe erworbenen Immobilien zeichnen sich dabei durch eine attraktive Lage, außergewöhnlichen Wohncharme und eine demzufolge gute Vermietbarkeit aus. Die professionelle Betreuung im Sinne der Kunden ermöglicht eine sehr realitätsnahe Kosten- und Renditekalkulation bei höchstmöglicher Sicherheit und alle wichtigen Dienstleistungen quasi als Service „aus einer Hand“.

Bild©Alexander von Prümmer